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SCHMID Arbeitsrecht · München

Kündigungsschutzklage & Aufhebungsvertrag

Sie wurden gekündigt oder Ihnen droht eine Kündigung? Rechtsanwalt Martin Xaver Schmid vertritt Arbeitnehmer in München und Umgebung. Profitieren Sie von seiner Erfahrung auf beiden Seiten des Arbeitsrechts – für eine starke Verhandlungsposition.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Persönlicher Anwalt – kein Callcenter
  • Reaktion in 30 Minuten
  • Erreichbarkeit bis 21 Uhr
Martin-Xaver Schmid, LL.M. - Rechtsanwalt München
Martin Xaver SchmidRechtsanwalt · LL.M. Compliance
Marienplatz mit Rathaus - München
München

Sie haben einen Termin beim Chef? Unterschreiben Sie nichts – holen Sie sich jetzt rechtlichen Rat.

Leistungen

Unsere Leistungen im
Arbeitsrecht

Von der Kündigungsschutzklage bis zum Arbeitszeugnis – wir decken das gesamte Arbeitsrecht ab.

Kündigungsschutzklage

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir prüfen die Rechtswirksamkeit und erheben fristgerecht Klage vor dem Arbeitsgericht. Ziel: Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung.

Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Wir prüfen die Konditionen, verhandeln für Sie nach und sorgen für einen rechtssicheren Abschluss.

Abmahnung & Abfindung

Eine Abmahnung kann weitreichende Folgen haben. Wir prüfen den Vorwurf, helfen bei der Gegendarstellung und setzen uns für eine angemessene Abfindung ein.

Arbeitszeugnis

Ein wohlwollendes, korrektes Arbeitszeugnis ist Ihr gutes Recht. Wir setzen die Korrektur durch – notfalls auch vor Gericht.

„Ich nehme Ihnen die Unsicherheit und sage genau, was jetzt zu tun ist."
Martin Xaver Schmid, Rechtsanwalt
Warum Schmid Arbeitsrecht?

Ihr Partner im Arbeitsrecht – persönlich, schnell, erfahren

Erfahrung auf beiden Seiten

Durch seine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt kennt Martin Xaver Schmid die Arbeitgeberperspektive – Ihr Vorteil in Verhandlungen.

Erreichbarkeit, die zu Ihrem Alltag passt

Wir sind auch abends bis 21 Uhr für Sie da. Vereinbaren Sie einen Rückruf zu Ihrem Wunschtermin.

Persönliche Betreuung ohne Umwege

Sie sprechen direkt mit Ihrem Anwalt – kein Callcenter, keine Warteschleife.

Marienplatz mit Rathaus - München München
Standort

Ihre Arbeitsrecht-Kanzlei in München und Umgebung

Auch ohne festes Büro sind wir für Sie da: Rechtsanwalt Schmid vertritt Sie vor den Arbeitsgerichten München, Augsburg und im Umkreis von 60 km. Persönliche Besprechungen sind nach Absprache möglich, ebenso wie Video- und Telefonberatung.

  • Vertretung vor Arbeitsgerichten München & Augsburg
  • Beratung auf Deutsch und Englisch
  • Erweiterte Erreichbarkeit bis 21 Uhr
FAQ

Was Mandanten zuerst fragen

Was soll ich tun, wenn mir eine Kündigung droht?

Unterschreiben Sie nichts, rechtfertigen Sie sich nicht und nehmen Sie alle Unterlagen mit. Kontaktieren Sie uns sofort – wir geben Ihnen klare Verhaltensregeln für das anstehende Gespräch.

Wie schnell muss eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden?

Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Zögern Sie nicht – wir leiten umgehend alle notwendigen Schritte ein.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ja, in der Regel schon. Wir kümmern uns um die Deckungsanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Kann ich Sie auch abends erreichen?

Selbstverständlich. Wir bieten erweiterte Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8–10 Uhr, 13:30–21 Uhr und freitags von 8–10 Uhr, 13:30–18 Uhr.

Vertreten Sie auch Arbeitgeber?

Ja, wir beraten auch Arbeitgeber – etwa bei der Vorbereitung von Kündigungen oder der Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Unser Schwerpunkt liegt jedoch auf der Arbeitnehmerseite.

Über uns

Die Kanzlei Schmid – Arbeitsrecht in München

Erfahren Sie, wer hinter der Kanzlei steht und wie wir arbeiten.

Mehr über die Kanzlei →

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen

Schildern Sie Ihr Anliegen – Rechtsanwalt Schmid meldet sich innerhalb von 30 Minuten bei Ihnen. Kostenlose Ersteinschätzung inklusive.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Rückruf innerhalb von 30 Minuten
  • Erreichbarkeit auch abends bis 21 Uhr
  • Beratung per Telefon, Video oder WhatsApp

Oder rufen Sie direkt an:

+49 151 41803286 Erweiterte Erreichbarkeit: Mo–Do 8–10 Uhr, 13:30–21 Uhr, Fr 8–10 Uhr, 13:30–18 Uhr